Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
810.21 ABRRGD CH-FR

Art. 2 Reglement über die Abfallbewirtschaftung (ABR) - Kantonale Abfallplanung

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 ABR · Kantonale Abfallplanung

1. Das Verfahren nach den Artikeln 17 - 19 des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 2. Dezember 2008 (RPBG) und den Artikeln 10-14 des Ausführungsreglements vom 1. Dezember 2009 zu diesem Gesetz (RPBR) gilt auch für die Annahme, die Änderung und die Revision der kantonalen Abfallplanung (die Abfallplanung).

2. Wird die Abfallplanung geringfügig geändert, so werden nur die betroffenen Gemeinden angehört.

← Art. 1 ABR Reglement über die Abfallbewirtschaftung (ABR) - Richtlinien und branchenspezifische Normen Art. 4 ABR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →