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Art. 18 Reglement über die Abfallbewirtschaftung (ABR) - Inkrafttreten und Veröffentlichung

Schlussbestimmungen
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Art. 18 ABR · Inkrafttreten und Veröffentlichung

1. Dieses Reglement tritt am 1. Februar 1998 in Kraft.

2. Es wird im Amtsblatt veröffentlicht, in die Amtliche Gesetzessammlung aufgenommen und im Sonderdruck herausgegeben.

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