810.13
KCHEMVOCCHIM
CH-FR
Art. 6 Chemikalienverordnung (KChemV) - Grangeneuve
Befugnisse
Art. 6 KChemV · Grangeneuve
1. Grangeneuve stellt sicher, dass alle Bestimmungen über die Verwendung von Chemikalien und den Umgang mit Düngern und Pflanzenschutzmitteln in Zusammenhang mit der Landwirtschaft angewendet werden.