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772.0.21 EVRRAEE CH-FR

Art. 3 Reglement über die Elektrizitätsversorgung (EVR) - Zuteilung der Netzgebiete

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Art. 3 EVR · Zuteilung der Netzgebiete

1. Die Netzgebiete werden gemäss Anhang 1 den auf dem Kantonsgebiet tätigen Versorgungsunternehmen zugeteilt.

2. Die registrierten Sonderzonen gemäss Artikel 8 EVG bleiben vorbehalten.

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