Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
770.21 CH-FR

Art. 1 Verordnung über den Sachplan Energie

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (3 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Verordnung über den Sachplan Energie

1. Der Sachplan Energie vom Dezember 2001 wird zur Kenntnis genommen, und es wird festgestellt, dass er den Artikel 7 des Energiegesetzes vom 9. Juni 2000 erfüllt.

2. Das Amt für Energie wird mit der Umsetzung des Sachplans Energie beauftragt.

Kanton Freiburg 770.21 Art. 2 Verordnung über den Sachplan Energie →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →