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637.21 CH-FR

Art. 3 Ausführungsverordnung zur Bundesverordnung über die pauschale Steueranrechnung

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Art. 3 Ausführungsverordnung zur Bundesverordnung über die pauschale Steueranrechnung

1. Zusätzlich sind die Bestimmungen des Ausführungsbeschlusses zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer sinngemäss anzuwenden.

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