637.21
CH-FR
Art. 2 Ausführungsverordnung zur Bundesverordnung über die pauschale Steueranrechnung
Art. 2 Ausführungsverordnung zur Bundesverordnung über die pauschale Steueranrechnung
1. Der Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuern ist auf einem besonderen Formular (DA-1, DA-2 oder DA-3) einzureichen.