631.21
CH-FR
Art. 6 Verordnung über die Umsetzung der Steuerreform - Härtefallbeitrag
Art. 6 Verordnung über die Umsetzung der Steuerreform · Härtefallbeitrag
1. Die Gemeinden, die einen Härtefallbeitrag gemäss Artikel 5 des Dekrets erhalten, und die entsprechenden Beträge werden in Anhang 1 aufgeführt.