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Art. 6 Verordnung über die Umsetzung der Steuerreform - Härtefallbeitrag

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Art. 6 Verordnung über die Umsetzung der Steuerreform · Härtefallbeitrag

1. Die Gemeinden, die einen Härtefallbeitrag gemäss Artikel 5 des Dekrets erhalten, und die entsprechenden Beträge werden in Anhang 1 aufgeführt.

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