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Art. 4 Verordnung über die Umsetzung der Steuerreform - Degressive Auszahlung des Basisbeitrags

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Art. 4 Verordnung über die Umsetzung der Steuerreform · Degressive Auszahlung des Basisbeitrags

1. Der Basisbeitrag wird degressiv ausgezahlt, und zwar

a) Für die Gemeinden

1. 10 Millionen Franken in den Jahren 2020, 2021 und 2022;

2. 8 Millionen Franken in den Jahren 2023 und 2024;

3. 6,75 Millionen Franken in den Jahren 2025 und 2026.

b) Für die Pfarreien und Kirchgemeinden

1. 1,3 Millionen Franken in den Jahren 2020, 2021 und 2022;

2. 1 Million Franken in den Jahren 2023 und 2024;

3. 0,9 Millionen Franken in den Jahren 2025 und 2026.

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