631.21
CH-FR
Art. 3 Verordnung über die Umsetzung der Steuerreform - Verteilschlüssel für den Basisbeitrag für die Pfarreien und Kirchgemeinden
Art. 3 Verordnung über die Umsetzung der Steuerreform · Verteilschlüssel für den Basisbeitrag für die Pfarreien und Kirchgemeinden
1. Der Basisbeitrag wird unter den Pfarreien und Kirchgemeinden nach den Verteilschlüsseln gemäss Artikel 2 nach Gemeindegebieten aufgeteilt.
2. Der Anteil des Beitrags nach Absatz 1, welcher der katholischen und der reformierten Kirche zugeteilt wird, richtet sich nach den Ergebnissen der Volkszählung von 2000.