631.21
CH-FR
Art. 1 Verordnung über die Umsetzung der Steuerreform - Gegenstand
Art. 1 Verordnung über die Umsetzung der Steuerreform · Gegenstand
1. In dieser Verordnung wird die Umsetzung der Steuerreformgesetzgebung geregelt, namentlich
a) die Ausführungsbestimmungen für die Übergangsbeiträge zugunsten der Gemeinden sowie der Pfarreien und Kirchgemeinden und
b) die Ausführungsbestimmungen für den Bezug und die Zuteilung der Sozialabgabe.