511.52
CH-FR
Kanton Freiburg 511.52
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Freiburg
Gesetzestext (2 Artikel)
Art. 1 Beschluss über die Zuweisung der Kompetenzen für militärische Disziplinarstrafen
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1. Das Amt für zivile Sicherheit und Militär ist zuständig, die Disziplinarstrafen zu verhängen, welche die Militärgesetzgebung des Bundes bei ausserdienstlich begangenen Disziplinarfehlern und bei der Verletzung von Vorschriften über das militärische Kontrollwesen vorsieht.
Art. 3 Beschluss über die Zuweisung der Kompetenzen für militärische Disziplinarstrafen
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1. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.
2. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen, in die Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen und im Sonderdruck herauszugeben.