482.13
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Art. 4 Verordnung über den Tarif der Gebühren in den Bereichen Kulturgüterschutz und Archäologie - Gebührenbefreiung
Art. 4 Verordnung über den Tarif der Gebühren in den Bereichen Kulturgüterschutz und Archäologie · Gebührenbefreiung
1. Für Beratungen ausserhalb des Verfahrens und für Vorprüfungsgesuche werden keine Gebühren erhoben.