482.13
CH-FR
Art. 1 Verordnung über den Tarif der Gebühren in den Bereichen Kulturgüterschutz und Archäologie - Anwendungsbereich
Art. 1 Verordnung über den Tarif der Gebühren in den Bereichen Kulturgüterschutz und Archäologie · Anwendungsbereich
1. Diese Verordnung legt die Gebühren für Beratungen des Amts für Kulturgüter (KGA) und des Amts für Archäologie (AAFR) im Zusammenhang mit Raumplanungs- und Baubewilligungsverfahren fest.