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412.4.21 FMSRRECG CH-FR

Art. 8 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Ausbildungsorte

Aufnahme und Ausbildungsorte
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Art. 8 FMSR · Ausbildungsorte

1. Die aufgenommenen Schülerinnen und Schüler werden wie folgt auf die Fachmittelschulen verteilt

a) Die Schülerinnen und Schüler des südlichen Kantonsteils besuchen grundsätzlich die FMS des Kollegiums des Südens, wo der Unterricht auf Französisch erteilt wird.

b) Die übrigen Schülerinnen und Schüler besuchen die FMSF, an der der Unterricht in beiden Amtssprachen des Kantons erteilt wird.

2. Die Schülerinnen und Schüler, die im Einzugsgebiet des Interkantonalen Gymnasiums der Region Broye (GYB) wohnhaft sind, besuchen diese Institution. Dieses Reglement gilt für sie nicht.

3. Die Fachmaturität wird an den Fachmittelschulen des Kantons angeboten, mit Ausnahme der Module, die von der Hochschule für Gesundheit Freiburg oder der Hochschule für Technik und Architektur Freiburg im Berufsfeld Gesundheit/Naturwissenschaften angeboten werden und des berufsspezifischen Praktikums in einer Institution oder einem Unternehmen im Berufsfeld Gesundheit/Naturwissenschaften oder im Berufsfeld Soziale Arbeit.

4. Den Klassenbeständen entsprechend kann ein Fachmaturitätslehrgang oder die Ausbildung zur Ergänzungsprüfung auch nur an einer der kantonalen Fachmittelschulen angeboten werden.

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