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412.4.21 FMSRRECG CH-FR

Art. 70 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Beschwerde

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Art. 70 FMSR · Beschwerde

1. Gegen den Einspracheentscheid der Direktorin oder des Direktors der FMS oder der Präsidentin oder des Präsidenten der Prüfungskommission kann innert zehn Tagen ab Mitteilung bei der Direktion Beschwerde eingereicht werden.

2. Der Entscheid der Direktion kann innert 30 Tagen ab Mitteilung beim Kantonsgericht angefochten werden.

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