412.4.21
FMSRRECG
CH-FR
Art. 7 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Aufnahme - Entscheid
Aufnahme und Ausbildungsorte
Art. 7 FMSR · Entscheid
1. Die Direktorin oder der Direktor der FMS entscheidet über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler.
2. Sie oder er teilt den Eltern, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter und der volljährigen Kandidatin oder dem volljährigen Kandidaten den Entscheid über die Aufnahme oder Nichtaufnahme mit und gibt das Berufsfeld an, für das die Schülerin oder der Schüler aufgenommen wurde.