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412.4.21 FMSRRECG CH-FR

Art. 68 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Formeller Ausweisinhalt

Prüfungen und Ausweise - Ausstellung der Ausweise
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Art. 68 FMSR · Formeller Ausweisinhalt

1. Der Fachmittelschulausweis oder das Fachmaturitätszeugnis enthält folgende Angaben

a) die Bezeichnung des Kantons, also die Erwähnung: «Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten des Kantons Freiburg»;

b) die Bezeichnung der Schule, also entweder Fachmittelschule Freiburg oder FMS des Kollegiums des Südens;

c) die Angabe des gewählten Berufsfeldes;

d) gegebenenfalls einen Hinweis auf die Zweisprachigkeit des Ausweises mit Angabe der zweiten Sprache und der entsprechenden Fächer;

e) die Personalien der Absolventin oder des Absolventen, also Name und Vorname, Geburtsdatum und Heimatort;

f) die Bestätigung und Bewertung der allgemeinbildenden Fächer (Anhang 2) sowie die Bestätigung und Bewertung der berufsfeldbezogenen Fächer;

g) das Thema und die Bewertung der selbstständigen Arbeit oder der Fachmaturitätsarbeit;

h) den Ort und das Datum;

i) die Unterschriften der Vorsteherin oder des Vorstehers der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten sowie der Direktorin oder des Direktors der FMS;

j) einen Vermerk, der bestätigt, dass der Fachmittelschulausweis oder das Fachmaturitätszeugnis schweizerisch anerkannt ist und dass die Ausbildung dem Anerkennungsreglement der EDK entspricht.

2. Die Bescheinigung der bestandenen Prüfung für das Zulassungsverfahren zur Ausbildung zur Lehrperson für die Primarstufe der Universität Freiburg enthält folgende Angaben

a) die Bezeichnung des Kantons, also die Erwähnung: «Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten des Kantons Freiburg»;

b) die Bezeichnung der Schule, also entweder Fachmittelschule Freiburg oder FMS des Kollegiums des Südens;

c) die Personalien der Absolventin oder des Absolventen, also Name und Vorname, Geburtsdatum und Heimatort;

d) die Bestätigung der Bewertung der Fächer der Allgemeinbildung;

e) den Ort und das Datum;

f) die Unterschriften der Vorsteherin oder des Vorstehers der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten sowie der Direktorin oder des Direktors der FMS.

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