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412.4.21 FMSRRECG CH-FR

Art. 67 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Verleihung der Ausweise

Prüfungen und Ausweise - Ausstellung der Ausweise
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Art. 67 FMSR · Verleihung der Ausweise

1. Der Prüfungsausschuss nimmt die Resultate entgegen, kontrolliert und protokolliert sie. Er bestätigt offiziell den Erfolg oder Misserfolg der Kandidatinnen und Kandidaten.

2. Der Fachmittelschulausweis, das Fachmaturitätszeugnis oder die Bescheinigung der bestandenen Prüfung für das Zulassungsverfahren zur Ausbildung zur Lehrperson für die Primarstufe der Universität Freiburg wird von der Direktion auf der Grundlage des Prüfungsberichts der Präsidentin oder des Präsidenten der Prüfungskommission ausgestellt.

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