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412.4.21 FMSRRECG CH-FR

Art. 62 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Prüfungsprogramm

Prüfungen und Ausweise - Bestätigung der bestandenen Ergänzungsprüfung
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Art. 62 FMSR · Prüfungsprogramm

1. Wer in den Fächern Bildnerisches Gestalten, Musik oder pädagogische Zusatzausbildung eine ungenügende Jahresnote erreicht hat, kann um eine Zusatzprüfung ersuchen. In diesem Fall zählen für die Bestätigung der bestandenen Ergänzungsprüfung die Prüfungsnote (auf die halbe oder ganze Note aufgerundet) und die Jahresnote (auf Zehntelnote aufgerundet) je zur Hälfte.

2. An den Abschlussprüfungen werden folgende Fächer geprüft

a) Erstsprache: 180 Minuten schriftlich und 15 Minuten mündlich;

b) 3. Sprache: 120 Minuten schriftlich und 15 Minuten mündlich;

c) Mathematik: 120 Minuten schriftlich und 15 Minuten mündlich;

d) Naturwissenschaften: 60 Minuten schriftlich in Physik, 15 Minuten mündlich in Biologie, 15 Minuten mündlich in Chemie;

e) Geistes- und Sozialwissenschaften: 15 Minuten mündlich in Geschichte und 15 Minuten mündlich in Geografie.

3. Die folgenden Fächer werden an den Abschlussprüfungen nicht geprüft: die zweite Landessprache, Bildnerisches Gestalten, Musik, Sport und die pädagogische Zusatzausbildung. Die Kompetenzen in der zweiten Landessprache müssen durch einen vom Amt anerkannten Test nachgewiesen werden, der mindestens dem Niveau B2 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen entspricht. Das Diplom wird entsprechend den üblichen Umrechnungsstandards in eine Prüfungsnote umgewandelt.

4. Wer in der 3. Sprache das Niveau B2 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen nachweisen kann, kann von dieser Abschlussprüfung befreit werden. Das Diplom wird entsprechend den üblichen Regeln in die Prüfungsnote umgerechnet.

5. Die in den Teilbereichen erreichten Ergebnisse der Abschlussprüfungen werden zu gleichen Teilen zur Ermittlung der Noten in den Naturwissenschaften sowie in den Geistes- und Sozialwissenschaften herangezogen.

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