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412.4.21 FMSRRECG CH-FR

Art. 58 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Prüfungsfächer

Prüfungen und Ausweise - Fachmaturität - Berufsfeld Pädagogik
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Art. 58 FMSR · Prüfungsfächer

1. An den Abschlussprüfungen im Berufsfeld Pädagogik werden folgende Fächer geprüft

a) Erstsprache: 180 Minuten schriftlich und 15 Minuten mündlich;

b) 3. Sprache: 120 Minuten schriftlich und 15 Minuten mündlich;

c) Mathematik: 120 Minuten schriftlich und 15 Minuten mündlich;

d) Naturwissenschaften: 60 Minuten schriftlich in Physik, 15 Minuten mündlich in Biologie, 15 Minuten mündlich in Chemie;

e) Geistes- und Sozialwissenschaften: 15 Minuten mündlich in Geschichte und 15 Minuten in Geografie.

2. Die folgenden Fächer werden an den Abschlussprüfungen im Berufsfeld Pädagogik nicht geprüft: die zweite Landessprache, Bildnerisches Gestalten, Musik und Sport. Die Kompetenzen in der zweiten Landessprache müssen durch einen vom Amt anerkannten Test nachgewiesen werden, der mindestens dem Niveau B2 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen entspricht. Das Diplom wird entsprechend den üblichen Umrechnungsstandards in eine Prüfungsnote umgewandelt.

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