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412.4.21 FMSRRECG CH-FR

Art. 55 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Bestehensnormen

Prüfungen und Ausweise - Fachmaturität - Berufsfeld Gesundheit/Naturwissenschaften
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Art. 55 FMSR · Bestehensnormen

1. Die Fachmaturität Gesundheit/Naturwissenschaften, Ausrichtung Gesundheit, wird erlangt, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind

a) die Note im Schlussexamen ist mindestens 4,0;

b) die Note der Fachmaturitätsarbeit ist mindestens 4,0;

c) das spezifische Praktikum ist positiv bewertet;

d) das nicht spezifische Praktikum ist positiv bewertet.

2. Die Fachmaturität Gesundheit/Naturwissenschaften, Ausrichtung Naturwissenschaften, wird erlangt, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind

a) die Vorbereitung auf das Praktikum ist positiv bewertet;

b) das spezifische Praktikum in einer Institution oder einem Unternehmen ist positiv bewertet;

c) die Note der Fachmaturitätsarbeit ist mindestens 4,0.

3. Ein Abbruch ohne gerechtfertigte Begründung während des Studienjahres wird als Misserfolg gewertet.

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