Art. 55 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Bestehensnormen
Art. 55 FMSR · Bestehensnormen
1. Die Fachmaturität Gesundheit/Naturwissenschaften, Ausrichtung Gesundheit, wird erlangt, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind
a) die Note im Schlussexamen ist mindestens 4,0;
b) die Note der Fachmaturitätsarbeit ist mindestens 4,0;
c) das spezifische Praktikum ist positiv bewertet;
d) das nicht spezifische Praktikum ist positiv bewertet.
2. Die Fachmaturität Gesundheit/Naturwissenschaften, Ausrichtung Naturwissenschaften, wird erlangt, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind
a) die Vorbereitung auf das Praktikum ist positiv bewertet;
b) das spezifische Praktikum in einer Institution oder einem Unternehmen ist positiv bewertet;
c) die Note der Fachmaturitätsarbeit ist mindestens 4,0.
3. Ein Abbruch ohne gerechtfertigte Begründung während des Studienjahres wird als Misserfolg gewertet.