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412.4.21 FMSRRECG CH-FR

Art. 53 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Ausweisnoten - Rundungen

Prüfungen und Ausweise - Fachmittelschulausweis
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Art. 53 FMSR · Rundungen

1. Die Ausweisnote jedes Fachs und jedes integrierten Fachs kann keinen anderen Bruchteil als halbe Noten enthalten. Ab 0,25 wird auf die nächste halbe Note und ab 0,75 auf die nächste ganze Note aufgerundet.

2. Die Fachabschlussnote eines geprüften Fachs wird in Hundertsteln angegeben.

3. Die Jahresnote wird in Zehnteln angegeben.

4. Die Bewertung der mündlichen und schriftlichen Prüfungen wird in ganzen und halben Noten ausgedrückt.

5. Bei einer mündlichen und schriftlichen Prüfung wird die Prüfungsnote in Hundertsteln angegeben.

6. Die Note der selbstständigen Arbeit wird in ganzen und halben Noten angegeben.

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