Art. 52 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Ausweisnoten - Berechnung der Noten
Art. 52 FMSR · Berechnung der Noten
1. Die Ausweisnote eines nicht integrierten Fachs entspricht der Fachabschlussnote. Die Ausweisnote eines integrierten Fachs entspricht dem Durchschnitt der Abschlussnote der einzelnen Fächer.
2. Für die geprüften Fächer entspricht die Fachabschlussnote dem Durchschnitt aus der Jahresnote und der Prüfungsnote. In allen anderen Fächern entspricht sie der Jahresnote.
3. Die Jahresnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Ergebnisse des letzten Jahres, in dem das Fach unterrichtet wurde.
4. In Fächern mit mündlicher und schriftlicher Prüfung entspricht die Prüfungsnote dem Durchschnitt der Note der mündlichen und der schriftlichen Prüfung. In Fächern mit einer einzigen mündlichen oder schriftlichen Prüfung entspricht die erzielte Note allein der Prüfungsnote.