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412.4.21 FMSRRECG CH-FR

Art. 5 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Aufnahme - Ausbildung zur Ergänzungsprüfung

Aufnahme und Ausbildungsorte
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Art. 5 FMSR · Ausbildung zur Ergänzungsprüfung

1. Für die Ausbildung zur Ergänzungsprüfung für das Zulassungsverfahren zur Ausbildung zur Lehrperson für die Primarstufe der Universität Freiburg (Ausbildung zur Ergänzungsprüfung) können Personen mit folgenden Abschlüssen zugelassen werden

a) einem vor dem 31. Dezember 2009 erlangten Diplom einer von der EDK anerkannten FMS;

b) einem Diplom einer dreijährigen, von der EDK anerkannten Diplommittelschule;

c) einem Abschluss einer von der EDK anerkannten Handelsmittelschule;

d) einem eidgenössisch anerkannten Berufsmaturitätsausweis;

e) einem Zeugnis einer anerkannten mindestens dreijährigen Berufsausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung.

2. Wer nach einer vergleichbaren Ausbildung an einer anderen Bildungsstätte der Sekundarstufe 2 einen definitiven Misserfolg erlitten hat, kann zur Ausbildung zur Ergänzungsprüfung nicht zugelassen werden.

3. Wer den Abschluss bei Ablauf der Anmeldefrist zur Ausbildung zur Ergänzungsprüfung noch nicht vorweisen kann, wird unter Vorbehalt zugelassen, dass der erforderliche Abschluss vor Beginn der Ausbildung erlangt wird.

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