Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.4.21 FMSRRECG CH-FR

Art. 49 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Prüfungsfächer und integrierte Fächer, deren Noten für die Erlangung des Ausweises zählen

Prüfungen und Ausweise - Fachmittelschulausweis
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (76 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 49 FMSR · Prüfungsfächer und integrierte Fächer, deren Noten für die Erlangung des Ausweises zählen

1. Die Fächer und integrierten Fächer, die für den FMS-Ausweis zählen und geprüft werden, werden für die drei folgenden Berufsfelder im Anhang 2 aufgeführt: Berufsfeld Gesundheit/Naturwissenschaften, Berufsfeld Soziale Arbeit und Berufsfeld Pädagogik.

2. Die Note für Sport wird im Ausweis aufgeführt, sie zählt aber nicht zu seiner Erlangung.

3. Die Note des Freifachs wird im Ausweis aufgeführt, sie zählt aber nicht zu seiner Erlangung.

← Art. 48 FMSR Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Zweck und Geltungsbereich Art. 50 FMSR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →