412.4.21
FMSRRECG
CH-FR
Art. 46 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Mitteilung der Resultate
Prüfungen und Ausweise - Gemeinsame Bestimmungen - Verlauf der Abschlussprüfungen
Art. 46 FMSR · Mitteilung der Resultate
1. Nach jeder Prüfungssession erstellt und unterzeichnet die Präsidentin oder der Präsident der Prüfungskommission für jede Kandidatin oder jeden Kandidaten ein Prüfungsprotokoll, das die einzelnen Prüfungsnoten enthält. Die Übergabe dieses Protokolls an die Kandidatin oder den Kandidaten ist zugleich die Mitteilung der erzielten Resultate.
2. Die Prüfungsnoten dürfen den Kandidatinnen und Kandidaten während der Prüfungssession nicht mitgeteilt werden.