Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.4.21 FMSRRECG CH-FR

Art. 38 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Ordentliche Prüfungssession - Anmeldung

Prüfungen und Ausweise - Gemeinsame Bestimmungen - Verlauf der Abschlussprüfungen
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Art. 38 FMSR · Anmeldung

1. Die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat meldet sich bis zum 15. Februar des Prüfungsjahres mit dem offiziellen Formular bei der Direktion der FMSF oder beim Kollegium des Südens an.

2. Die Teilnahme an den Prüfungen ist obligatorisch, ausser es gebe eine gerechtfertigte Begründung.

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