Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.4.21 FMSRRECG CH-FR

Art. 36 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Prüfungsort

Prüfungen und Ausweise - Gemeinsame Bestimmungen - Verlauf der Abschlussprüfungen
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Art. 36 FMSR · Prüfungsort

1. Die Kandidatinnen und Kandidaten legen ihre Prüfung an der FMS ab, an der sie zum Zeitpunkt der Prüfungssession den Unterricht regelmässig besuchen.

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