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412.4.21 FMSRRECG CH-FR

Art. 35 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Schweigepflicht

Prüfungen und Ausweise - Gemeinsame Bestimmungen - Prüfungskommission
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Art. 35 FMSR · Schweigepflicht

1. Die Mitglieder der Prüfungskommission sind für alles, was die Prüfungen betrifft, an die Schweigepflicht gebunden, namentlich bei den Prüfungsfragen, den Beratungen der Prüfungskommission und den Zwischenresultaten der Kandidatinnen und Kandidaten.

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