412.4.21
FMSRRECG
CH-FR
Art. 35 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Schweigepflicht
Prüfungen und Ausweise - Gemeinsame Bestimmungen - Prüfungskommission
Art. 35 FMSR · Schweigepflicht
1. Die Mitglieder der Prüfungskommission sind für alles, was die Prüfungen betrifft, an die Schweigepflicht gebunden, namentlich bei den Prüfungsfragen, den Beratungen der Prüfungskommission und den Zwischenresultaten der Kandidatinnen und Kandidaten.