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412.4.21 FMSRRECG CH-FR

Art. 33 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Prüfungsausschuss

Prüfungen und Ausweise - Gemeinsame Bestimmungen - Prüfungskommission
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Art. 33 FMSR · Prüfungsausschuss

1. Die Präsidentin oder der Präsident der Prüfungskommission, die Direktorin oder der Direktor der FMS, die verantwortlichen Vorsteherinnen oder Vorsteher der betreffenden Abschlussklassen und die Sekretärin oder der Sekretär der Prüfungskommission bilden den Prüfungsausschuss.

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