Art. 29 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Inhalt der Ausbildung
Art. 29 FMSR · Inhalt der Ausbildung
1. Das Ausbildungsprogramm richtet sich nach den Richtlinien über die zusätzlichen Leistungen für die Fachmaturität im Berufsfeld Pädagogik, die im Anhang des Anerkennungsreglements der EDK zu finden sind.
2. Der einjährige Studiengang beinhaltet einen Unterricht in den Bereichen Sprachen, Mathematik, Naturwissenschaften, Geistes- und Sozialwissenschaften, Bildnerisches Gestalten, Musik und Sport.
3. Die Schülerinnen und Schüler in Ausbildung zur Ergänzungsprüfung besuchen das gleiche Ausbildungsprogramm wie die Schülerinnen und Schüler der Fachmaturität im Berufsfeld Pädagogik sowie eine pädagogische Zusatzausbildung im Umfang einer Wochenlektion.
4. Sie werden in die Klassen der Fachmaturität Pädagogik aufgenommen.
5. Wer sich für die Ausbildung zur Ergänzungsprüfung anmeldet, besucht grundsätzlich alle unterrichteten Fächer und nimmt an allen schulischen Anlässen teil.
6. Der Direktionsrat kann auf Grundlage des Anmeldedossiers eine Unterrichtsdispens für bestimmte Fächer erteilen, sofern die Schülerin oder der Schüler genügende Kenntnisse für die Abschlussprüfung nachweisen kann. Für Fächer, in denen keine Abschlussprüfungen stattfinden, muss eine Prüfung auf der Basis des Jahresprogramms organisiert werden (Art. 62).