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412.4.21 FMSRRECG CH-FR

Art. 26 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Inhalt der Fachmaturität Berufsfeld Soziale Arbeit

Ausbildung - Fachmaturität
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Art. 26 FMSR · Inhalt der Fachmaturität Berufsfeld Soziale Arbeit

1. Die einjährige Ausbildung beinhaltet 40 Wochen Berufserfahrung, davon mindestens 24 Wochen als berufsspezifisches Praktikum in sozial oder erzieherisch ausgerichteten Institutionen. Letzteres wird nach vom Amt festgelegten Kriterien begleitet und bewertet. Während dieses Praktikums wird eine Fachmaturitätsarbeit verfasst.

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