Art. 23 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Ziel
Art. 23 FMSR · Ziel
1. Ziel der Fachmaturität ist es, die während der Ausbildung zum Fachmittelschulausweis erworbenen Kenntnisse, die soziale Kompetenz und die Persönlichkeitsbildung im Rahmen von zusätzlichen Leistungen weiterzuentwickeln, und dabei insbesondere
a) eine vertiefte Vorstellung von der Arbeitswelt des gewählten Berufsfeldes zu erhalten;
b) grundlegende Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Umgang mit Menschen und Themen zu erwerben;
c) Erfahrungen mit alltäglichen, fächerübergreifenden Fragestellungen zu Organisation, Administration und Teamarbeit zu sammeln;
d) im Umgang mit anspruchsvollen und komplexen Situationen zu wachsen und die eigenen Reaktionen in solchen Situationen kennenzulernen;
e) Zusammenhänge zwischen den erlangten theoretischen Kenntnissen und in der Praxis beobachteten Situationen zu erkennen;
f) bei der Fachmaturität Pädagogik die allgemeinbildenden Fächer, die für die weiterführende pädagogische Ausbildung relevant sind, zu vertiefen.