Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.4.21 FMSRRECG CH-FR

Art. 22 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Ausserschulisches obligatorisches Praktikum

Ausbildung - FMS-Ausbildung - Praktika
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (76 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 22 FMSR · Ausserschulisches obligatorisches Praktikum

1. Ein obligatorisches ausserschulisches Praktikum von mindestens zwei Wochen unter fachkundiger Verantwortung verstärkt die persönlichen und sozialen Fähigkeiten und verleiht eine berufliche Einsicht zur Festigung des Berufsfeldes.

← Art. 21 FMSR Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Zweck und Geltungsbereich Art. 23 FMSR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →