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412.4.21 FMSRRECG CH-FR

Art. 21 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Wechsel des Berufsfeldes

Ausbildung - FMS-Ausbildung - Promotion
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Art. 21 FMSR · Wechsel des Berufsfeldes

1. Ein Wechsel des Berufsfeldes ist nur am Ende des Schuljahrs möglich; besondere Umstände bleiben vorbehalten.

2. Die Direktion bestimmt die Modalitäten.

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