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412.4.21 FMSRRECG CH-FR

Art. 18 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Ausserordentliche Umstände

Ausbildung - FMS-Ausbildung - Promotion
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Art. 18 FMSR · Ausserordentliche Umstände

1. Die Direktorin oder der Direktor der FMS kann die Promotion bewilligen, wenn die schulischen Resultate wegen Krankheit oder Unfall oder wegen Umständen, auf welche die Schülerin oder der Schüler keinen Einfluss hatte, den Bedingungen von Artikel 16 nicht entsprechen.

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