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412.4.21 FMSRRECG CH-FR

Art. 17 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Entscheidungsbefugnis

Ausbildung - FMS-Ausbildung - Promotion
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Art. 17 FMSR · Entscheidungsbefugnis

1. Am Ende des Schuljahres entscheidet die Direktorin oder der Direktor der FMS im Einvernehmen mit allen Lehrpersonen der Klasse über die Promotion oder Nichtpromotion der Schülerin oder des Schülers.

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