412.4.21
FMSRRECG
CH-FR
Art. 16 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Promotionsbedingungen
Ausbildung - FMS-Ausbildung - Promotion
Art. 16 FMSR · Promotionsbedingungen
1. Die Promotion am Ende des 1. und 2. Jahres in die nächsthöhere Stufe ist erreicht, wenn bei allen Noten, die für den Gesamtdurchschnitt zählen, folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind
a) der Gesamtdurchschnitt der Noten aller Fächer und integrierter Fächer beträgt mindestens 4,00;
b) der Notendurchschnitt folgender drei Gruppen, aufgerundet auf Zehntelnoten, beträgt mindestens 4,0: Die Gruppe 1 umfasst die Fächer des Lernbereichs Sprachen, die Gruppe 2 die des Lernbereichs Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik und die Gruppe 3 die der anderen Lernbereiche;
c) nicht mehr als drei Noten liegen unter 4,0;
d) die Summe aller Notenabweichungen von 4,0 nach unten beträgt höchstens 2,5 Punkte;
e) keine Note liegt unter 2,0.