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412.4.21 FMSRRECG CH-FR

Art. 12 Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) - Freifächer

Ausbildung - FMS-Ausbildung - Ausbildungsinhalte
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Art. 12 FMSR · Freifächer

1. Die Direktorin oder der Direktor der FMS entscheidet über die Durchführung von Freifächern.

2. Die Note wird ins Zeugnis eingetragen, zählt aber nicht für die Promotion.

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