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140.21 CH-FR

Art. 1 Verordnung zur Koordinierung des Übergangs vom alten zum neuen Gesetz über die Agglomerationen

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Art. 1 Verordnung zur Koordinierung des Übergangs vom alten zum neuen Gesetz über die Agglomerationen

1. Das Gesetz vom 21. August 2020 über die Agglomerationen (AggG) tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

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