Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
140.13 CH-FR

Art. 2 Beschluss über die stellvertretenden Oberamtspersonen, die mit der Aufsicht über die Gemeindeverbände beauftragt sind

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (2 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Beschluss über die stellvertretenden Oberamtspersonen, die mit der Aufsicht über die Gemeindeverbände beauftragt sind

1. Die Oberamtspersonen teilen der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft Änderungen der Funktionen, die sie in einem Gemeindeverband ausüben, innert 10 Tagen mit.

← Art. 1 Beschluss über die stellvertretenden Oberamtspersonen, die mit der Aufsicht über die Gemeindeverbände beauftragt sind Kanton Freiburg 140.13

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →