130.21
JRRRCM
CH-FR
Art. 34 Reglement des Justizrats (JRR) - Fortsetzung des Verfahrens
Verfahren - Verfahren in Disziplinarangelegenheiten
Art. 34 JRR · Fortsetzung des Verfahrens
1. Wenn die so zusammengetragenen Dokumente auf eine Verletzung der Amtspflichten oder auf ein Betragen, das mit dem Amt einer Richterin oder eines Richters unvereinbar ist, hinweisen, beantragt die Kommission für die disziplinarische Aufsicht dem Rat, eine Untersuchung im Sinne der Artikel 103 ff. JG zu eröffnen.
2. Ist die Kommission für die disziplinarische Aufsicht der Meinung, dass weitere Abklärungen notwendig sind, so kann sie zusätzliche Informationen anfordern.
3. Wenn sich keine Hinweise im Sinne von Absatz 1 ergeben, kann die Kommission für die disziplinarische Aufsicht beschliessen, das Verfahren ohne Folgen einzustellen.