130.21
JRRRCM
CH-FR
Art. 32 Reglement des Justizrats (JRR) - Übermittlung der Stellungnahme und der Unterlagen
Verfahren - Verfahren bei Wahlen
Art. 32 JRR · Übermittlung der Stellungnahme und der Unterlagen
1. Die Stellungnahme des Rats wird zusammen mit den Bewerbungsdossiers dem Sekretariat des Grossen Rates übermittelt.