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Art. 31 Reglement des Justizrats (JRR) - Stellungnahme zuhanden des Grossen Rates

Verfahren - Verfahren bei Wahlen
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Art. 31 JRR · Stellungnahme zuhanden des Grossen Rates

1. Auf Antrag der Wahlkommission erstellt der Rat eine Stellungnahme für den Grossen Rat, die eine Einleitung im Sinne von Artikel 29 enthält und eine Liste der Personen, für die eine befürwortende Stellungnahme abgegeben wird, sowie einen kurzen Lebenslauf dieser Personen.

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