130.21
JRRRCM
CH-FR
Art. 29 Reglement des Justizrats (JRR) - Bewerbungen
Verfahren - Verfahren bei Wahlen
Art. 29 JRR · Bewerbungen
1. Die Bewerbungen sind schriftlich einzureichen.
2. Das Bewerbungsdossier enthält einen Lebenslauf, einen Auszug aus dem Strafregister, eine neuere Bestätigung des zuständigen Betreibungsamts und ein vom Rat ausgehändigtes, vollständig ausgefülltes Formular.
3. Das Sekretariat bestätigt den Empfang der Bewerbungen und informiert die betroffenen Personen in schriftlicher Kurzfassung über den weiteren Verlauf des Verfahrens.