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Art. 14 Reglement des Justizrats (JRR) - Sekretariat

Organisation - Befugnisse
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Art. 14 JRR · Sekretariat

1. Das Sekretariat erledigt insbesondere die Schreib- und Korrespondenzarbeiten des Rats sowie die Buchhaltung, bereitet die Sitzungsunterlagen vor, erstellt die Belege für die Entschädigung und erfüllt die Aufgaben, die ihm vom Rat oder von der Präsidentin oder dem Präsidenten zugewiesen werden.

2. Es sorgt für die Aufbewahrung und die Archivierung der Akten. Es führt ferner die Datenbank des Rats und den Zeitplan für die Wahlen der Mitglieder der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft nach.

3. Auf Beschluss des Rats vertritt das Sekretariat die Juristische Sekretärin oder den Juristischen Sekretär.

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