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Art. 13 Reglement des Justizrats (JRR) - Juristische Sekretärin oder Juristischer Sekretär

Organisation - Befugnisse
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Art. 13 JRR · Juristische Sekretärin oder Juristischer Sekretär

1. Die Juristische Sekretärin oder der Juristische Sekretär hat folgende Befugnisse

a) Sie oder er unterstützt die Präsidentin oder den Präsidenten bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben.

b) Sie oder er unterzeichnet gewisse Dokumente auf Anordnung der Präsidentin oder des Präsidenten.

c) Sie oder er führt das Protokoll der Gesamtratssitzungen und verfasst die Ratsentscheide.

d) Sie oder er nimmt an den jährlichen Inspektionen der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft und an der Instruktion der Anzeigen und Klagen teil.

e) Sie oder er leitet das Sekretariat und erstellt insbesondere die Pflichtenhefte.

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