122.72.21
CH-FR
Art. 7 Verordnung über die Einreihung der Funktionen des Staatspersonals - Änderung der Einreihung
Art. 7 Verordnung über die Einreihung der Funktionen des Staatspersonals · Änderung der Einreihung
1. Für Änderungen der Einreihung gemäss Einreihungsverzeichnis und den vom Staatsrat genehmigten Richtlinien ist das Verfahren gemäss BEFR anwendbar.