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122.72.21 CH-FR

Art. 7 Verordnung über die Einreihung der Funktionen des Staatspersonals - Änderung der Einreihung

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Art. 7 Verordnung über die Einreihung der Funktionen des Staatspersonals · Änderung der Einreihung

1. Für Änderungen der Einreihung gemäss Einreihungsverzeichnis und den vom Staatsrat genehmigten Richtlinien ist das Verfahren gemäss BEFR anwendbar.

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