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122.70.21 VZEBOODE CH-FR

Art. 2 Verordnung über das Führen mit Zielen, Entwicklung und Beurteilung des Personals beim Staat Freiburg (VZEB) - Definition und Struktur von Führen mit ZEB

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 VZEB · Definition und Struktur von Führen mit ZEB

1. Führen mit ZEB ist eine Personalführungsmethode zur Steuerung, Entwicklung, Begleitung und Beurteilung, die Transparenz und Vertrauen fördert.

2. Führen mit ZEB zeichnet sich durch einen strukturierten, zyklischen Prozess aus, in dessen Verlauf Schritte geplant werden, um den Austausch zwischen den direkten Vorgesetzten und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu fördern.

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